Recht närrisch – Teil 1: Hund oder Katze am Lenkrad?
Veröffentlicht am 25. Februar 2025
Von Fachanwalt für Verkehrsrecht Markus Kaczenski
Prinzipiell gibt es keine Einwände dagegen, sich auch verkleidet ans Steuer zu setzen. Jedoch sollte der Fahrer, auch wenn er verkleidet ist, in der Lage sein, sein Fahrzeug sicher im Verkehr zu steuern. In der Praxis bedeutet das:
Die Faschingsverkleidung – und insbesondere eine Maske - darf die Sicht oder die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigen. Auch die Wahrnehmung akustischer Signale darf nicht gestört werden.
Im Falle eines Unfalls aufgrund einer Verkl [...]
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