Handels- und Gesellschaftsrecht
In diesem Fachgebiet beraten und unterstützen wir unsere Mandanten außergerichtlich wie gerichtlich im Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte, sowie des Rechts der Personengesellschaften und der Kapitalgesellschaften. Wir prüfen für unsere Mandanten die geeignete Rechtsform für ihr Unternehmen und überprüfen und erstellen entsprechende Gesellschaftsverträge.
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