Verwaltungsrecht
Wir überprüfen außergerichtlich wie gerichtlich Verwaltungsakte und schlichtes Verwaltungshandeln in allen maßgeblichen Bereichen des Verwaltungsrechts, wie zum Beispiel des Beamtenrechts, einschließlich des Beamtendisziplinarrechts und des öffentlichen Dienstrechts, des Wirtschaftsverwaltungsrechts (Gewerberecht, Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungsrecht, Gaststättenrecht, Berg- und Energierecht), des Bildungsrechts, einschließlich des Kindergartenrechts, des Schulrechts und des Hochschulrechts, des Planungs- und Bauordnungsrechts, des Umweltrechts (Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht), des Energierechts sowie des Kommunal- und Kommunalabgabenrechts.
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