Immobilienrecht
Im Bereich des Immobilienrechts beraten und unterstützen wir unsere Mandanten bei der Überprüfung und Erstellung von Grundstückskaufverträgen oder der Einrichtung von Nießbrauchs-, Wohnungs- und sonstigen Nutzungsrechten. In diesem Bereich sind wir auch tätig bei der Aufteilung von Grundeigentum in Wohnungs- und / oder Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Auch die Überprüfung von Maklerverträgen und geforderter Maklercourtagen, sowie deren außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung für Immobilienmakler wird von uns innerhalb dieses Rechtsgebietes für unsere Mandanten bearbeitet.
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