Bau- und Architektenrecht
Wir beraten und unterstützen Bauherren und Bauträger außergerichtlich wie gerichtlich bei der Erstellung und Überprüfung von Bauverträgen, sowie der Durchsetzung berechtigter Ansprüche aus Bauverträgen, bzw. der Abwehr unberechtigter Ansprüche hieraus. Zu unserem Tätigkeitsfeld gehört hier gleichfalls das Recht der Architekten und Ingenieure, das Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, sowie das Bauordnungsrecht.
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