Steuerrecht
Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten außergerichtlich bei Einspruchsverfahren gegen Bescheide des Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuerrechts, sowie des Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrechts und des Erbschafts- und Steuerschenkungsrechts gegenüber den Finanzbehörden und im finanzgerichtlichen Verfahren nach ablehnender Einspruchsentscheidung der Finanzbehörden vor dem zuständigen Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof.
Wir kümmern uns um all Ihre rechtlichen Anliegen. Nehmen Sie Kontakt auf!