Medizinrecht
Im Bereich des Medizinrechts beraten und unterstützen wir unsere Mandanten außergerichtlich wie auch gerichtlich in Fragen des Arzthaftungs- und Patientenrecht und setzen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche für unsere Mandanten durch, insbesondere wenn ein ärztlicher Behandlungs-, Diagnose- oder Aufklärungsfehler seitens des Arztes im Raum steht.
Darüber hinaus gehört es genauso zu unseren Aufgaben, unsere Mandanten im Krankenversicherungsrecht und im Vergütungsrecht der Heilberufe (Abrechnung privatärztlicher Leistungen) zu beraten und zu vertreten.
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