Internationales Privatrecht
Wir beraten Sie auf dem Rechtsgebiet des Internationalen Privatrechts, was immer dann erforderlich sein wird, wenn ein Lebenssachverhalt Auslandsbezug aufweist. Aufgrund der Zunahme von grenzüberschreitendem Handel oder vermehrter Privatreisen treten Fragestellungen im Bereich des internationalen Privatrechts immer häufiger auf, so z.B. bei grenzüberschreitenden Kaufvertragsabschlüssen, wenn ein im Ausland befindliches Grundstück vererbt werden soll, oder ein Verkehrsunfall im Ausland stattgefunden hat. Die komplexe Prüfung bei solchen Fallgestaltungen mit Auslandsbezug, welches Recht überhaupt Anwendung findet, übernehmen wir mit äußerster Sorgfalt und größter Präzision.
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