Familienrecht
Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten umfassend außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Familienrechts, einschließlich des materiellen Ehe-, Familien- und Kindschaftsrechts, des Rechts der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft und des Rechts der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Außergerichtlich überprüfen und erstellen wir Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie die Verträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften. Wir unterstützen unsere Mandantin bei der Durchsetzung berechtigter, bzw. bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche wegen Kindesunterhaltes, Ehegattenunterhaltes und Elternunterhaltes, auch gegenüber Trägern der Sozialhilfe.
Wir beraten Eheleute in Trennungssituationen bei der Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens und der Durchführung des Zugewinnausgleiches. Die Unterstützung unserer Mandanten in außergerichtlichen streitigen Umgangs- und Sorgerechtssachen, einschließlich der Vertretung gegenüber dem Jugendamt, zählt gleichfalls zu unserem Tätigkeitsgebiet. In der gerichtlichen Auseinandersetzung vertreten wir unsere Mandanten im Ehescheidungsprozess vor dem Familiengericht, einschließlich aller Folgesachen, wie zum Beispiel des Sorgerechts, des Umgangsrechts, des Kindesunterhaltsrechts, des Ehegattenunterhaltsrechts, des Zugewinnausgleiches, der Hausratssachen und des Versorgungsausgleiches.
In gerichtlichen Eilverfahren sind wir insbesondere für unsere Mandanten im Bereich des Gewaltschutzgesetzes, des Unterhaltsrechtes, sowie des Sorge- und Umgangsrechts tätig.
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