Erbrecht
In der erbrechtlichen Beratung unterstützen wir unsere Mandanten außergerichtlich wie gerichtlich bei Fragen der vorweggenommenen Erbfolge, der Erbvertrags- und Testamentsgestaltung, sowie des Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrechts. Zu unseren Tätigkeiten gehört auch die Übernahme von Testamentsvollstreckungen, Nachlassverwaltungen und Nachlasspflegschaften. Wir unterstützen Miterben innerhalb einer Erbengemeinschaft bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen und führen erfolgreich Verhandlungen, die zu einer sachgerechten Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft führen. In der gerichtlichen Auseinandersetzung sind wir insbesondere im Bereich der Durchsetzung von Auskunftsansprüchen und Pflichtteilsansprüchen, bzw. deren Abwehr tätig.
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