Karl Niessler
Seine Schwerpunkte sind Insolvenzrecht, Insolvenzverwaltung und das Steuerrecht. Ferner berät er in Fragen des Gesellschaftsrechts und im Erbrecht. Er vertritt Mandanten bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt, bei erbrechtlichen Gestaltungen – unter Einbeziehung steuerlicher Fragestellungen – und bei der Regelung von Erbschaften und Erbauseinandersetzungen. Er berät und vertritt Organe von Gesellschaften und sonstige Beteiligte, auch im Zuge von Insolvenzverfahren. Er verfügt über umfangreiche und langjährige Erfahrung als Testamentsvollstrecker (AGT).

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