Schnell handeln! Pauschalreisende können noch hoffen!
Für Urlauber, die eine Pauschalreise bei Thomas Cook, Neckermann und Co. gebucht haben, ist jetzt der lang ersehnte Urlaub ausgefallen. Nicht nur, dass der Urlaub nicht angetreten werden kann, ist auch erst mal der bereits gezahlte Reisepreis weg.
Doch alle diejenigen, die eine Pauschalreise gebucht und damit bei Reisebestätigung den Sicherungsschein gemäß § 651r BGB erhalten haben, haben noch eine Chance, den gezahlten Reisepreis zurückzuerhalten.
Sind Sie betroffen? Dann sollten Sie Ihre Ansprüche schnellstmöglich geltend machen und die bereits geleistete Zahlung bei dem Großversicherer, die Zurich Insurance plc., zurückfordern.
Noch besser wäre, wenn Ihr Reisebüro das Geld noch nicht weitergeleitet hat. In dem Fall sollten Sie Ihr Reisebüro schnellstmöglich anweisen, das Geld nicht mehr zu übermitteln. Sie haben dann einen Rückzahlungsanspruch.
Unter Umständen haben sie auch eine Insolvenzversicherung abgeschlossen, die möglicherweise eintritt. Gerne prüfen wir dies für Sie.
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Wir beraten Sie umfassend in Fragen des Reise- und Versicherungsrechts.
Rechtsanwältin Sabrina Kleis
– Fachanwaltslehrgang im Versicherungsrecht
erfolgreich abgeschlossen –
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