Steuerrecht
Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten außergerichtlich bei Einspruchsverfahren gegen Bescheide des Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuerrechts, sowie des Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrechts und des Erbschafts- und Steuerschenkungsrechts gegenüber den Finanzbehörden und im finanzgerichtlichen Verfahren nach ablehnender Einspruchsentscheidung der Finanzbehörden vor dem zuständigen Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof.
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