Rechtsanwalt Michael Döbbelin zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main hat Herrn Rechtsanwalt Michael Döbbelin im Februar 2025 zum „Fachanwalt für Strafrecht“ ernannt.
Der von der Kammer verliehene Titel “Fachanwalt für Strafrecht“ bescheinigt Herrn Rechtsanwalt Döbbelin besondere theoretische Fähigkeiten und umfangreiche praktische Erfahrungen sowie ständige Fortbildungen im Strafrecht.
Voraussetzung für die Ernennung zum Fachanwalt für Strafrecht waren ein mehrwöchiger Lehrgang mit mehreren bestandenen Klausuren sowie ein Nachweis der in dem Fachgebiet des Strafrechts bearbeiteten Mandate.
Für die Mandanten der Kanzlei ALEX bestätigt dieser Fachanwaltstitel nochmal die besonders qualifizierte Beratung im Bereich Strafrecht – stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und auf höchstem juristischem Niveau.
Das Team der Kanzlei ALEX gratuliert Herrn Rechtsanwalt Döbbelin ganz herzlich.
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