„Hessengeld“ – Neue Entlastung beim Erwerb selbstgenutzter Immobilien zu Wohnzwecken in Hessen

Veröffentlicht am 3. Mai 2024

Von Rechtsanwalt und Notar Hans-Jürgen Schmidt

Vorteile in Hessen für den Kauf einer ersten eigengenutzten Wohnimmobilie oder eines Grundstücks seit dem 01.03.2024.

Die Grunderwerbssteuer ist Teil der Kaufnebenkosten. Sie beträgt in Hessen 6% des Kaufpreises. Das Hessengeld sorgt dabei genau hier für Entlastung. Alle Ersterwerbe von Wohneigentum oder Grundstücken seit dem 01.03.2024 die selbst zu Wohnzwecken genutzt werden sollen, können mit dem Hessengeld mit bis zu 10.000,00 € pro Käufer unterstützt werden (ebenso 5.000,00 € pro Kind unter 18 Jahren). Das Hessengeld wird gewährt mit jedem voraussichtlich ab Herbst 2024 (digital) eingereichten Antrag rückwirkend für Kaufverträge seit dem 01.03.2024. Das Datum des Kaufvertrages ist also entscheidend! Die Förderung gilt sowohl für einen Neubau als auch für den Erwerb einer Bestandsimmobilie.

Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt. Da das Hessengeld von den Kosten der Grunderwerbsteuer entlasten soll, kann es nicht höher liegen als die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer.

Wer also in Hessen eine Wohnimmobilie oder ein Grundstück kaufen will, könnte durchaus das Hessengeld in Erwägung ziehen.

 

Weitere Informationen zum Hessengeld finden Sie unter:

https://finanzen.hessen.de/initiativen/hessengeld

 


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