Rechtsanwalt und Notar Hans-Jürgen Schmidt zum Fachanwalt für Erbrecht ernannt
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main hat Herrn Rechtsanwalt und Notar Hans-Jürgen Schmidt am 17. August 2021 zum Fachanwalt für Erbrecht ernannt.
Der von der Kammer verliehene Titel “Fachanwalt“ bescheinigt Herrn Rechtsanwalt und Notar Schmidt besondere theoretische Fähigkeiten und umfangreiche praktische Erfahrungen sowie ständige Fortbildungen im Erbrecht.
Voraussetzung für die Ernennung zum Fachanwalt für Erbrecht waren ein mehrmonatiger Lehrgang mit mehreren bestandenen Klausuren sowie ein Nachweis der in diesem Fachgebiet bearbeiteten Mandate.
Für die Mandanten der Kanzlei ALEX bestätigt dieser Fachanwaltstitel nochmal die besondere Qualifizierung im Bereich Erbrecht. Neben der Tätigkeit als Notar und den Fachanwaltschaften für Familienrecht und Steuerrecht hat sich Herr Schmidt somit als besonders qualifizierter Fachmann ausgewiesen, der seit über 25 Jahren unsere Mandanten auf höchstem stets aktuellen juristischen Niveau betreut.
Das Team der Kanzlei ALEX gratuliert Herrn Rechtsanwalt und Notar Schmidt ganz herzlich.
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