Verloren im Schilderwald

Veröffentlicht am 10. Mai 2021

Von Fachanwalt für Verkehrsrecht Markus Kaczenski

Immer wieder kommt es auf der A3 in Richtung Frankfurt zu Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) in Höhe der Gaststätte Theißtal bei Niedernhausen. Dazu werden temporär Verkehrsschilder genutzt, um die Geschwindigkeit von 100 auf 80 und schließlich 60 km/h zu reduzieren. Diese Schilder sind für eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern unübersichtlich und wenig verständlich.

Für die Zeit der Kontrolle wird eine Klapptafel eingesetzt, welche gleich drei Verkehrszeichen auf einer Trägerfläche anzeigt. Zuoberst befindet sich ein Verkehrszeichen, welches eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h zeigt. Darunter folgt unmittelbar das Verkehrszeichen, welches ein Überholverbot für Pkw regelt. Abschließend befindet sich unter diesen beiden Schildern das Zusatzzeichen für LKW und Busse.

Mit Hilfe dieser Klapptafeln soll die Geschwindigkeit der zu kontrollierenden LKW gedrosselt werden. Als Autofahrer geht man hier deshalb schnell davon aus, dass die aufgestellten Verkehrszeichen für PKW nicht gelten.
Tatsächlich aber beziehen sich Zusatzzeichen aber nur auf das Verkehrszeichen, welches sich unmittelbar darüber befindet. Hier dürfen also Busse und LKW nicht mehr überholen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung dagegen bezieht sich auf alle Kraftfahrzeuge. Dies hat in vielen Fällen für Missverständnisse gesorgt, weil die gesamte Schildertafel als lediglich für Lkw und Busse geltend eingeordnet wird.

„Das Verkehrsschild lässt die gebotene Klarheit im Sinne einer sofortigen Verständlichkeit vermissen“ so Markus Kaczenski, Fachanwalt für Verkehrsrecht bei ALEX Rechtsanwälte. „Ein Irrtum der Verkehrsteilnehmer kommt sehr häufig vor. Diese Fehlvorstellung ist auch nicht fernliegend. Zumal eine visuell eindeutige Trennung betreffend die für alle Verkehrsteilnehmer geltende Regel und die nur für Lkw und Busse vorgenommene Einschränkung auf einen Blick nicht ersichtlich ist. Daher sind Irrtümer vorprogrammiert.
Nach aktuell ergangenem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 2 Ss-OWi 1228/20) ist dieser Irrtum für Pkw-Fahrer allerdings vermeidbar und die unmittelbar vor Ort durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen, die regelmäßig zu empfindlichen Bußgeldern und Fahrverboten führen, rechtmäßig.

Es bedarf daher dringend einer klareren Regelung der Verkehrszeichen, um weitere Verunsicherungen auf der viel genutzten A3 zu vermeiden. Den Verkehrsteilnehmern ist zur erhöhten Vorsicht zu raten.


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