Dieselmotor von VW wurde vorsätzlich manipuliert

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Veröffentlicht am 2. Juni 2020

Von Fachanwalt für Verkehrsrecht Markus Kaczenski

Am 25.5.2020 entschied der Bundesgerichtshof:
Der Dieselmotor des Typs EA189 von VW wurde vorsätzlich manipuliert. Das ist als objektiv sittenwidrig zu qualifizieren.

Wie schon viele Oberlandesgerichte zuvor bestätigt nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner aktuellen Entscheidung, dass die getäuschten Käufer der betroffenen VW-Produkte berechtigt sind ihr Fahrzeug an den Hersteller zurückzugeben und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer erhalten.

In der diesbezüglichen Pressemitteilung des BGH heißt es u.a. wörtlich:

„Der Kläger ist veranlasst durch das einer arglistigen Täuschung gleichstehende sittenwidrige Verhalten der Beklagten eine ungewollte vertragliche Verpflichtung eingegangen. Darin liegt sein Schaden, weil er ein Fahrzeug erhalten hat, das für seine Zwecke nicht voll brauchbar war. Er kann daher von der Beklagten Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs verlangen. Dabei muss er sich aber die Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, weil er im Hinblick auf das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot nicht bessergestellt werden darf, als er ohne den ungewollten Vertragsschluss stünde.“

Endlich dürfte damit nach fast 5 Jahren seit Veröffentlichung des Dieselskandals Rechtsklarheit eingetreten sein. Nunmehr wird für viele Geschädigte nur noch zu klären sein, ob die Verzögerungstaktik von Volkswagen aufgegangen ist und Ansprüche möglicherweise verjährt sind. In vielen Fällen ist dies möglicherweise noch nicht der Fall. Lassen Sie sich dazu fachlich und persönlich beraten!


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