Cannabiskonsum und die Auswirkungen auf den Führerschein
Wer nachweislich mit Drogen im Blut ein Fahrzeug führt, muss in der Regel mit der Einziehung der Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde rechnen.
Gemäß den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind der Konsum von Cannabis und das Führen eines Kraftfahrzeugs strikt zu trennen. Bei einem Verstoß gegen dieses Trennungsgebot drohte der Entzug der Fahrerlaubnis.
Ein nur gelegentlicher Konsum von Cannabis muss jedoch nicht zwangsläufig zur Ungeeignetheit und zum Entzug führen.
So hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 11.04.2019 (Az. 3 C 13.17) entschieden, dass einem gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, der erstmals das Trennungsgebot von Konsum und dem Führen eines Kfz nicht beachtet hat, der Führerschein nicht ohne weitere Prüfung unmittelbar abgenommen werden darf.
Vielmehr ist vor der Entziehung des Führerscheins in der Regel die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich. Auf dessen Grundlage soll dann eine Prognoseentscheidung darüber getroffen werden, ob der Betroffene in Zukunft den Konsum von Cannabis und das Führen eines Kraftfahrzeugs korrekt trennen wird.
Für regelmäßigen Cannabis-Konsum gilt aber unverändert, dass dieser auch bei Beachtung des Trennungsgebots zur unmittelbaren Entziehung der Fahrerlaubnis führt.
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