Oberlandesgericht hält Beitragserhöhung eines großen Versicherungskonzerns für unwirksam!
Der Bundesgerichtshof hatte noch 2018 zulasten der Verbraucher entschieden. Die Unabhängigkeit des Treuhänders der privaten Krankenversicherung sei gerichtlich nicht zu überprüfen. Demzufolge hatte der BGH die wichtige Entscheidung den Oberlandesgerichten überlassen, ob die Beitragserhöhung der privaten Krankenkassen dennoch unwirksam sein kann.
Inzwischen hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 28.1.2020 (Az. 9 U 138/19) entschieden, dass die Beitragserhöhung der AXA unzulässig ist, da sie ihren Versicherungsnehmer nicht ausreichend über die Gründe für die Beitragserhöhung informiert hat.
Dies öffnet den Versicherungsnehmern Tür und Tor, auch ihre eigenen Beitragserhöhungen bei der privaten Krankenversicherung anzuzweifeln, überprüfen zu lassen und möglicherweise mangels ausreichender Begründung zurückfordern zu können.
Allerdings ist das Urteil des OLG Köln noch nicht rechtskräftig. Die AXA hat Revision eingelegt, die der Bundesgerichtshof zugelassen hat. Auf die Entscheidung des BGH darf man also gespannt sein.
Sabrina Kleis
Rechtsanwältin
-Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht erfolgreich abgeschlossen-
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