Der Dieselskandal – Können Schadensersatzansprüche gegen VW noch geltend gemacht werden?

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Veröffentlicht am 18. Mai 2020

Grundsätzlich verjähren Forderungen auf Schadensersatz und damit auch Forderungen im Abgasskandal innerhalb von 3 Jahren. Diese Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte hiervon Kenntnis genommen hat.

Auch wenn der Dieselskandal erstmals im Jahr 2015 an die Öffentlichkeit gelangte und damit eine mögliche Verjährung bereits zum Ende des Jahres 2018 hätte eintreten können, steht dem geprellten Dieselkunden zunächst der Gesetzestext zur Seite: Danach kann die regelmäßige Verjährung nämlich erst beginnen, wenn der Geschädigte „… von den den Anspruch begründenden Umständen…. Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen“ (§199 BGB).
Eine grobe Kenntnis der allgemeinen Berichterstattung in der Presse reicht deshalb eher nicht aus.

Erste Kenntnis haben viele Verbraucher bezogen auf ihr konkretes Fahrzeug nämlich tatsächlich erst mit dem Rückrufschreiben Ihres VW- oder Audihändlers erhalten. Diese konkrete Information lag aber zum Teil erst im Jahr 2017 vor und führt insoweit dazu, dass die Ansprüche erst zum Jahresende 2020 verjähren.
Für eine Verjährung zum Ende des Jahres 2020 auch bei Rückrufen im Jahr 2016 spricht zudem, dass bei unklarer Rechtslage die Verjährung erst beginnt, wenn in einer streitigen Rechtsfrage eine „gefestigte Rechtsprechung“ vorliegt. Erste einheitliche obergerichtliche Entscheidungen im Dieselskandal gab es jedoch erst im Jahr 2017, weshalb auch dies für ein Verjährungsende am 31.12.2020 spricht.

Weiter gibt es Rechtsauffassungen, wonach eine Verjährung noch gar nicht begonnen hat, weil ein höchstrichterliches Urteil (BGH oder EuGH) bisher noch nicht gesprochen wurde.
Die erste höchstrichterliche Entscheidung zur Frage des Schadensersatzanspruchs gegen VW wird übrigens am 25.5.2020 verkündet. Bestätigt der BGH dann erwartungsgemäß die vielen OLG Urteile, sollten alle Betroffenen ihre Ansprüche dringend weiterverfolgen.


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