Arbeitsrecht in der Corona-Krise

Veröffentlicht am 2. Mai 2020

Von Carla König, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kündigungen wegen der Corona – Krise sollte sich der Arbeitgeber wohl überlegen – und was kann ich als Arbeitnehmer tun, wenn ich eine Kündigung erhalte?

Die Corona-Krise dürfte allein kein Grund für einen Arbeitgeber sein, seinem Arbeitnehmer gegenüber eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen.

Für den Ausspruch einer solchen Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer dürften Umsatzeinbußen aufgrund Betriebsschließungen oder Teilöffnungen beim Arbeitgeber als Begründung nicht ausreichen, denn er kann seine Mitarbeiter ja in Kurzarbeit schicken, sofern diese zustimmen.

Mit der Beantragung von Kurzarbeitergeld für seine Mitarbeiter erklärt man als Arbeitgeber, dass man nur eine vorübergehende Flaute erwartet, eine betriebsbedingte Kündigung eines Mitarbeiters bedeutet jedoch, dass man von einer dauerhaften Änderung ausgeht.

Wenn man für seine Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragt hat und dies auch bewilligt worden ist, schließt dies eigentlich eine betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsschließung aus Gründen der Corona – Pandemie aus.

Erhalten Sie nun als Arbeitnehmer dennoch eine Kündigung Ihres Arbeitgebers, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen. Oftmals enthält das Kündigungsschreiben auch keine Begründung, die Gründe sind jedoch maßgeblich für die Wirksamkeit der Kündigung.

Auch hier gilt es darauf hinzuweisen, dass Kündigungen maximal innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang durch das Arbeitsgericht überprüft werden können.

Oftmals bitten Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer auch zu einem persönlichen Gespräch, in welchem Ihnen dann ein Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeboten wird. Auch hier gilt für Sie als Arbeitnehmer, dieses Angebot zunächst anwaltlich überprüfen zu lassen und keinesfalls sofort zu unterschreiben, dieses Recht steht Ihnen in jedem Fall zu!

In Corona – Zeiten, in denen „alles jeden Tag im Fluss ist“, da so noch nie dagewesen, sollten Sie sich in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten vor entscheidenden Schritten in jedem Fall an Ihren Anwalt wenden, wir beraten Sie gerne und kompetent.


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