Die neue Straßenverkehrsordnung tritt am 28.4.2020 in Kraft! Es wird teuer!
Von Fachanwalt für Verkehrsrecht Markus Kaczenski
Mit dem Slogan „Wir machen den Straßenverkehr noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter“ rechtfertigt das Verkehrsmi-nisterium die am 28.4.2020 in Kraft tretende Novelle der Stra-ßenverkehrsordnung, die sich besonders spürbar bei Geschwin-digkeitsüberschreitungen auswirken wird.
Nach der alten Regelung war mit Fahrverboten erst ab ei-ner Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h inner-orts und ab 41 km/h außerorts zu rechnen. Solche Verge-hen führen zukünftig neben einem Fahrverbot außerdem zu zwei anstatt zu einem Punkt in Flensburg.
Mit der Novelle sind folgende Sanktionen zu erwarten:
Überschreitung | Bußgeld /
Punkte innerorts |
Bußgeld /
Punkte außerorts |
Fahrverbot
innerorts |
Fahrverbot
außerorts |
bis 10 km/h | 30,00 € | 20,00 € | – | – |
11-15 km/h | 50,00 € | 40,00 € | – | – |
16-20 km/h | 70,00 € / 1 Punkt
(voraussichtlich) |
60,00 €/ 1 Punkt
(voraussichtlich) |
– | – |
21-25 km/h | 80,00 €/ 2 Punkte
(voraussichtlich) |
70,00 €/ 1Punkt | 1 Monat | – |
26-30 km/h | 100,00 €/ 2 Punkte
(voraussichtlich) |
80,00 €/ 2 Punkte
(voraussichtlich) |
1 Monat | 1 Monat |
31-40 km/h | 160,00 €/ 2 Punkte | 120,00 €/ 2 Punkte
(voraussichtlich) |
1 Monat | 1 Monat |
41-50 km/h | 200,00 €/ 2 Punkte | 160,00 €/ 2 Punkte | 1 Monat | 1 Monat |
51-60 km/h | 280,00 €/ 2 Punkte | 240,00 €/ 2 Punkte | 2 Monate | 1 Monat |
Hinzu kommen unter anderem weitere, ebenfalls stark sanktionierte Neuerungen:
Allerdings enthält die Novelle auch eine Vielzahl von neuen Regelungen zur Stärkung des Radverkehrs.
Neben der mit Sicherheit erheblich ansteigenden Zahl von Fahrverboten wird zukünftig beim Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit umso mehr immer ein Auge auf den aktuellen Punktestand in Flensburg zu werfen sein.
Die Löschung von einem 2-Punkte-Verstoß ist erst nach 5 Jahren zu erwarten. Die Eintragung eines Punktes wird nach 2,5 Jahren aus dem Register entfernt. Weiterhin führt ein Punktekonto ab 8 Punkten zu einer Einziehung der Fahrerlaubnis durch die Zulassungsstelle.
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