Die neue Straßenverkehrsordnung tritt am 28.4.2020 in Kraft! Es wird teuer!

Veröffentlicht am 28. April 2020

Von Fachanwalt für Verkehrsrecht Markus Kaczenski

Mit dem Slogan „Wir machen den Straßenverkehr noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter“ rechtfertigt das Verkehrsmi-nisterium die am 28.4.2020 in Kraft tretende Novelle der Stra-ßenverkehrsordnung, die sich besonders spürbar bei Geschwin-digkeitsüberschreitungen auswirken wird.

  • Bei Überschreitungen bis zu 20 km/h wird die aktuell von der Behörde ausgesprochene Geldbuße zukünftig verdoppelt.
  • Ab einer Überschreitung von 16 km/h gibt es voraussichtlich einen Punkt in Flensburg.
  • Ein Fahrverbot droht nun ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h.

Nach der alten Regelung war mit Fahrverboten erst ab ei-ner Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h inner-orts und ab 41 km/h außerorts zu rechnen. Solche Verge-hen führen zukünftig neben einem Fahrverbot außerdem zu zwei anstatt zu einem Punkt in Flensburg.

Mit der Novelle sind folgende Sanktionen zu erwarten:

Überschreitung Bußgeld /

Punkte innerorts

Bußgeld /

Punkte außerorts

Fahrverbot

innerorts

Fahrverbot

außerorts

bis 10 km/h 30,00 € 20,00 €
11-15 km/h 50,00 € 40,00 €
16-20 km/h 70,00 € / 1 Punkt

(voraussichtlich)

60,00 €/ 1 Punkt

(voraussichtlich)

21-25 km/h 80,00 €/ 2 Punkte

(voraussichtlich)

70,00 €/ 1Punkt 1 Monat
26-30 km/h 100,00 €/ 2 Punkte

(voraussichtlich)

80,00 €/ 2 Punkte

(voraussichtlich)

1 Monat 1 Monat
31-40 km/h 160,00 €/ 2 Punkte 120,00 €/ 2 Punkte

(voraussichtlich)

1 Monat 1 Monat
41-50 km/h 200,00 €/ 2 Punkte 160,00 €/ 2 Punkte 1 Monat 1 Monat
51-60 km/h 280,00 €/ 2 Punkte 240,00 €/ 2 Punkte 2 Monate 1 Monat

 

Hinzu kommen unter anderem weitere, ebenfalls stark sanktionierte Neuerungen:

  • Hohe Strafen für das Durchfahren der Rettungsgasse
  • Deutliche Anhebung der Bußgelder für Falschparker
  • Verbot von Blitzer-Apps und Radarwarnern. Hier beträgt die Strafe nun 75,00 € und der Verstoß löst einen Punkt in Flensburg aus.

Allerdings enthält die Novelle auch eine Vielzahl von neuen Regelungen zur Stärkung des Radverkehrs.

Neben der mit Sicherheit erheblich ansteigenden Zahl von Fahrverboten wird zukünftig beim Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit umso mehr immer ein Auge auf den aktuellen Punktestand in Flensburg zu werfen sein.

Die Löschung von einem 2-Punkte-Verstoß ist erst nach 5 Jahren zu erwarten. Die Eintragung eines Punktes wird nach 2,5 Jahren aus dem Register entfernt. Weiterhin führt ein Punktekonto ab 8 Punkten zu einer Einziehung der Fahrerlaubnis durch die Zulassungsstelle.

 

 


Zurück zur Übersicht

Möchten Sie eine individuelle Rechtsberatung? Kontaktieren Sie uns jetzt!

Ihre Rechtsanwälte und Notare in Limburg und Bad Camberg

Standort Limburg
Limburger Str. 36
65555 Limburg-Offheim
Telefon: 06431/98740
Standort Bad Camberg
Bahnhofstr. 29
65520 Bad Camberg
Telefon: 06434/94030
  • © Copyright 2024 - alex-anwalt.de
24/7 emergency hotline
24-Stunden Notruf
Notfall
Emergency
24/7
Jetzt unverbindlich anrufen!
06431/98740 oder 06434/94030
Schreiben Sie uns jetzt!
info@alex-anwalt.de
Formulare und Informationen
Downloads