Coronavirus und die arbeitsrechtlichen Auswirkungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die wichtigen Fragen

Veröffentlicht am 17. März 2020

Man empfiehlt dass ich als Rückkehrer aus einer Krisenregion zunächst einmal 2 Wochen zu Hause bleibe, zahlt das mein Arbeitgeber?

In diesem Fall verlieren die Arbeitnehmer den Vergütungsanspruch. Die Arbeitnehmer fehlen dann unentschuldigt, sofern hier keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht oder ein berufliches Tätigkeitsverbot oder Quarantäne angeordnet wurde.

 

Was passiert, wenn Ihr Kollege infiziert ist?

Dann meldet sich das Gesundheitsamt bei Ihnen oder Sie melden sich selbst beim zuständigen Gesundheitsamt. Es ist davon auszugehen, dass Sie hierfür max. 14 Tage in häuslicher Quarantäne beobachtet werden.

 

Was tun, wenn ich mich krank fühle?

Sollten Sie Husten, Atemnot und leichtes Fieber haben, müssen Sie sich umgehend bei Ihrem Arbeitgeber krank melden, nur dadurch wird das Risiko eingedämmt, weitere Menschen anzustecken. Neu ist: Sie müssen für eine Krankschreibung nicht mehr persönlich eine Arztpraxis aufsuchen, ein Telefonat mit Ihrem Hausarzt reicht aus.

 

Was mache ich mit meinen Kindern wenn die Schule schließt?

Dann müssen Sie sich selbst um die Betreuung Ihrer Kinder kümmern.

Der Entgeltfortzahlungsanspruch für Arbeitnehmer gilt nur bei kurzfristigen und unverschuldeten Verhinderungen. Ist von vornherein klar, dass die Verhinderung länger dauert, ist fraglich, ob dies überhaupt greift.

Und selbst wenn, gilt das nur für bis zu max. 5 Tagen. Es ist also davon auszugehen, dass Sie max. für 5 Tage Lohnzahlung erhalten, wenn überhaupt.

Möglich wäre natürlich auch, von zu Hause aus zu arbeiten oder zu anderen Arbeitszeiten, wenn die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Vielleicht können Sie auch Überstunden abbauen. Notfalls muss der Arbeitnehmer aber Urlaub nehmen, selbst wenn ein Großteil des Jahresurlaubes verbraucht wird.

 

Was ist mit meinem Gehalt wenn ich unter Quarantäne stehe?

Der Arbeitgeber muss zunächst das Gehalt weiterzahlen. Es gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber jedoch eine Krankmeldung vorlegen.

Der Arbeitgeber kann sich die Lohnfortzahlung bei der dafür zuständigen Behörde zurückholen, dies sind in der Regel die Gesundheitsämter.

 

Was tun wenn mein Betrieb schließt oder ich als Arbeitgeber nicht mehr alle Beschäftigten bezahlen kann?

Der Betriebsinhaber kann dann Kurzarbeitergeld beantragen und somit Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind, bishin lag diese Schwelle bei 30 % der Belegschaft.

Außerdem soll die Bundesagentur nach Willen des Koalitionsausschusses auch die Beiträge zur Sozialversicherung übernehmen.

Zudem sollen auch Leiharbeitnehmer zukünftig Kurzarbeitergeld erhalten.

Dabei ist das Geld an einige Voraussetzungen geknüpft, so muss z.B. eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorliegen, dass das Arbeitsverhältnis auch im Falle der Zahlung von Kurzarbeitergeld weitergeführt werden kann.

Hierfür können wir Ihnen gerne einen Mustertext zur Verfügung stellen.

Darüber hinaus ist es möglich, das Kurzarbeitergeld online bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen. Kurzarbeitergeld wird dann in derselben Höhe wie Arbeitslosengeld gezahlt und beträgt in der Regel 67 bzw. 60 % der Differenz zwischen dem pauschalierten netto Entgelt.


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