Verspätete Meldung beim Vollkaskoversicherer
Von Rechtsanwalt Michael Reichwein
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat am 16.01.2020 für vollkaskoversicherte Halter eines Kraftfahrzeugs eine nicht unwichtige Entscheidung getroffen.
Die Versicherungsnehmerin hatte einen Verkehrsunfall und war davon ausgegangen, dass der Schaden von dem Unfallgegner übernommen wird. Als sich nach mehreren Monaten herausstellte, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden nicht übernehmen will, hat sie diesen Ihrer Vollkaskoversicherung gemeldet.
Die Versicherung lehnte die Regulierung des Schadens ab, weil sich die Kundin nicht entsprechend den Bedingungen innerhalb einer Woche nach dem Unfall bei ihr gemeldet hatte.
Das Gericht führte aus, dass die Versicherungsnehmerin mit der verspäteten Schadenmeldung gegen ihre Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verstoßen habe. Es ist daher wichtig, auch dann wenn man keine Schuld hat, einen Unfallschaden seiner eigenen Versicherung zu melden. Dies sollte man sowohl hinsichtlich einer möglichen Haftpflichtversicherung, als auch hinsichtlich der Kaskoversicherung tun.
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