Update zur Organspende – Das Wichtigste auf einen Blick

Veröffentlicht am 4. Februar 2020

Von Rechtsanwältin und Notarin Christina Schmitt
Am 16. Januar 2020 hat der Bundestag entschieden, dass es für die Organspende in Deutschland bei der Entscheidungslösung verbleibt. Als Neuerung wurde jedoch beschlossen, dass die Bürger mindestens alle zehn Jahre auf Organspenden angesprochen werden sollen, z.B. wenn sie einen neuen Personalausweis beantragen oder einen Arzt besuchen. Die Antworten sollen dann in einer zentralen Datenbank registriert werden. Diese Neuerungen werden voraussichtlich im Jahr 2022 in Kraft treten.

Der Bundestag hat sich damit gegen die sog. Widerspruchslösung entschieden, die in rund 20 europäischen Staaten, hierunter z.B. Frankreich, Österreich, Belgien oder Ungarn, gilt. In diesen Ländern ist man automatisch Organspender, es sei denn, man hat zu Lebzeiten widersprochen.

Beachten Sie: Verstirbt eine Person im Ausland, bspw. auf einer Urlaubsreise, so greift die Regelung des jeweiligen Landes, nicht die des Heimatlandes. Deshalb ist es ratsam, sich vor einem Auslandsaufenthalt über die dort geltende Regelung zu informieren.

Was bedeutet dies nun für jeden Einzelnen?

Eine Organspende ist in Deutschland nach wie vor nur dann möglich, wenn der potenzielle Organspender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger, z.B. der Ehegatte, volljährige Kinder, Eltern oder Geschwister, zugestimmt hat. Eine Einwilligung zur Organspende ist ab Vollendung des 16. Lebensjahrs möglich; ein Widerspruch bereits ab Vollendung des 14. Lebensjahrs.

Die Entscheidungsmöglichkeiten sind vielfältig.

Schaffen Sie daher Klarheit, damit Ihre Angehörigen diese wichtige Entscheidung nicht für Sie treffen müssen!

Ihre Entscheidung zur Organspende können Sie entweder in einem Organspendeausweis kundtun oder in einer schriftlichen Patientenverfügung. Beides kann jederzeit abgeändert werden, wenn Sie Ihre Einstellung zur Organspende ändern. Eine Patientenverfügung enthält zudem Angaben zu nicht gewünschten lebensverlängernden Maßnahmen und ist von dem Arzt zwingend zu beachten.

Sprechen Sie uns gerne an für eine unverbindliche Beratung zum Thema Organspende und Patientenverfügung!


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